DDR-Bürgerrechtler erinnern Aufmärsche »gegen Rechts« an SED-Aufmärsche – Faeser will »Verhöhnung des Staates« unter Strafe stellen

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Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler und Unions-Fraktionsvize Arnold Vaatz fühlt sich bei einem Blick auf die staatlich organisierten Aufmärsche »gegen Rechts« an die letzten Zuckungen des SED-Regimes erinnert.

Das hat unmittelbar vor seinem Ende auch noch einmal solche Aufmärsche »orchestriert«, sagt Vaatz in einem Interview.

In den vergangenen Tagen und Wochen überschlug sich die linien- und regierungstreue Journaille mit Meldungen über Aufmärsche »gegen Rechts«. Angeblich, so die Meldungen, seien diese Aufmärsche aus »der Mitte des Volkes« entstanden.

Doch bei einem genaueren Blick auf die Initiatoren und Anmeldern der Aufmärsche zeigen sich (wenig) überraschende Parallelen: in der Regel stammen diese Personen nämlich aus dem politisch stark links eingeordneten Spektrum, parteinah oder sogar parteigebunden.

Ergänzt hier und da von linken Organisationen, die von dubiosen und umstrittenen ebenfalls im politisch linken Spektrum anzusiedelnden Geldgebern üppig finanziert werden.

All diese Ereignisse und Verknüpfungen hat der ehemalige DDR-Bürgerrechtler und Unions-FraktionsvizeArnold Vaatz in einem Gespräch in der Sendung »Schuler! Fragen, was ist« analysiert, zerlegt und kommt zu einem eindeutigen Urteil: »Mich erinnert das sehr stark an die große Demonstration der staatstreuen Institutionen um den Jahreswechsel von 1989 zu 1990.«

Vaatz meint die verzweifelten Versuche des SED-Regimes, den Zusammenbruch der DDR doch noch zu verhindern. »Wir fürchteten damals alle: Jetzt versucht die Staatsmacht zurückzuschlagen, mit riesigen Demonstrationen. (Deutschland: Warum die Kampagne „gegen Rechts“ erstens orchestriert und zweitens verlogen ist)

Und das ist dann alles von der Bevölkerung ganz genau eingeordnet worden, als ein Versuch, sich sozusagen freizuschießen – und der ist in sich zusammengebrochen.«

Vaatz weiter: »Die Leute merken natürlich, dass das orchestriert wird, dass die Medien, diverse Parteien und diverse sogenannte NGOs, da alle konzertiert an einem Punkt tätig sind, dass das alles sauber geplant worden ist.«

Staatsrechtler haben eine klare Meinung zu staatlich orchestrierte und organisierten Aufmärschen. Aus ihrer Sicht sind derlei Aufmärsche ein Indikator eines undemokratischen Systems.

»Verhöhnung des Staates« unter Strafe stellen

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Der Paragraph der Majestätsbeleidigung war in den Gesetzbüchern hierzulande auch bei den Vorgängern der Bundesrepublik Deutschland, fester Bestandteil. Erst 2017/2018 wurde der §103 StGB abgeschafft; wobei es da um »ausländische Repräsentanten« ging. Faeser will jetzt aber die »Verhöhnung des deutschen Staates« unter Strafe stellen.

Die Antifa-affine Faeser von der SPD ist auf einem neuen Feldzug ihrer ganz eigenen Demokratieverteidigung. Sie will jetzt nämlich die »Verhöhnung des Staates« unter Strafe stellen und verfolgen lassen.

Das hat sie auf einer Pressekonferenz in Berlin bei einem gemeinsamen Auftritt mit ihren Gesinnungsgenossen Haldenwang und Münch verlautbaren lassen. Wie ahnungslos diese drei Individuen hinsichtlich der Spielregeln in einer Demokratie sind, offenbart sich einmal mehr an diesem Beispiel.

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Verhöhnen ist per Definition nichts anderes als auslachen, verspotten oder veräppeln. Natürlich darf man in einer Demokratie sich über den »Staat« (was auch immer das ist) lustig machen; vor allem und insbesondere über seine Repräsentanten.

Beleidigen hingegen darf man sie nicht, dafür gibt es die entsprechenden Rechtsvorschriften. Die Repräsentanten der Berliner Ampel allerdings fordern es mit ihrer stümperhaften Politik des Versagens geradezu heraus, dass man sie verspottet.

Das zeigte sich bei den Straßenzügen des Karnevals in den vergangenen Tagen, wo sie samt und sonders ihr Fett abbekamen. Auch die demokratie-defizitäre Faeser.

Der scheint das dermaßen die Laune verhagelt zu haben, dass sie jetzt zum großen demokratiefeindlichen Rundumschlag gegen die Spötter ausholen – und die demokratische Grundstruktur des Staates ein weiteres Mal aushöhlen – will.

In dem Zusammenhang soll dann auch gleich die Meinungsfreiheit nach eigenem Gutdünken neu definiert werden: alles, was auf den sozialen Netzwerken nicht linien- und regierungstreu ist, wird dann per Gesetz als Hass und Hetze definiert.

Sich Definitionen und Gesetze so hinzubiegen wie man es gerade braucht, hat in diesen Breitengraden schon Tradition: die totalitären Systeme des vergangenen Jahrtausends lassen grüßen.

Kubicki: Faesers Demokratiefördergesetz ist selbst »eine Gefahr für unsere Demokratie«

Faesers Gesetzesvorhaben stößt auch innerhalb der Ampel-Koalition auf Gegenwehr. Mehrere Politiker der FDP wollen sich gegen das Gesetzesvorhaben stellen.

Wie das Nachrichten-Portal »NIUS« berichtete, stößt das sogenannte Demokratiefördergesetz von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) auf Widerstand nicht nur von der Opposition, sondern auch innerhalb der Ampel-Koalition.

Denn aus der FDP mehren sich die Stimmen gegen dieses Gesetz. Wolfgang Kubicki bezeichnete das Gesetz als »eine Gefahr für unsere Demokratie«.

»Das Gesetz braucht niemand und wird deshalb auch nicht kommen«, erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler auf der Plattform X (Twitter).

Der Hamburger FDP-Landesvorstand Gert Wöllmann kommentierte das Gesetz folgendermaßen: »Das Demokratiefördergesetz kann ausnahmslos in die Mülltonne.«

Gegenüber dem »Tagesspiegel« erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Mordhorst:

»Das Demokratiefördergesetz wird in dieser Form nicht kommen. […] Ich hatte von Anfang an Zweifel, denn die Demokratie kann man weder verordnen noch sich mit Geld zurecht fördern. Zudem haben wir kein Geld für gesetzlich festgeschriebene Förderung unter anderem von linken NGOs übrig. Zu Recht würden Steuerzahler uns dann den Vogel zeigen.«

In Deutschland gibt es schon wieder eine parteigebundene Polizei

Die untergegangenen deutschen totalitären Staaten und ihre jeweilige Partei gönnten sich eine parteigebundene und -abhängige Polizei. So etwas sollte es »nie wieder« geben. Gibt es aber: die »PolizeiGrün«. Und die residiert ganz offiziell in den Geschäftsräumen der Partei in Berlin.

Die Polizei in einem demokratischen Staat sollte überparteilich, unabhängig und neutral sein. Ihre Maßgabe sind die in dem Staat geltenden Gesetze samt der dazu gehörenden Ausführungsvorschriften.

Eine parteigebundene oder sogar parteiabhängige Polizei sollte es nach den Erfahrungen zweier totalitärer Systeme auf deutschem Boden »nie wieder« geben. So weit die Theorie.

Doch »im besten Deutschland aller Zeiten« gibt es eine solche Polizei; schon wieder. Und – wenig überraschend – gibt es die bei den öko-sozialistischen Grünen: eine »PolizeiGrün«.

Nein, das ist kein vorweg genommener Aprilscherz, die gibt es wirklich. Zum Beitritt zur PolizeiGrün muss die »Zugehörigkeit zu einer Länderpolizei, zur Bundespolizei, zum Bundeskriminalamt oder zur Deutschen Hochschule der Polizei nachgewiesen werden. Auch Mitarbeitende anderer Sicherheitsbehörden mit vollzugspolizeilichen Aufgaben können eine aktive Mitgliedschaft beantragen.«

Man macht sich bei der PolizeiGrün nicht einmal die Mühe, die Parteinähe und -abhängigkeit ansatzweise zu kaschieren. Laut Impressum residiert man ganz offiziell in den Geschäftsräumen der Bundesparteizentrale in Berlin. Offenkundiger kann ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Polizei gar nicht sein.

Besonders bedenklich bei dieser Konstellation ist, dass diese »Grünen-Polizisten« vollen Zugriff auf alle polizeilichen »Werkzeuge« haben, so unter anderem auf die Datenbanken, Ermittlungsakten, Computer-Systeme und so weiter.

  

Jeder »Grünen-Polizist« kann also in den Systemen herumschnüfffeln, um zum Beispiel die Adressdaten »unliebsamer« Personen herauszufinden und diese an Vertreter von parteinahen Organisationen (zum Beispiel Antifa) weiterzuleiten.

Oder er erstellt Bewegungsprofile jener Personen und gibt diese dann entsprechend weiter. Plötzlich kommt es dann zu Übergriffen auf die jeweilige Person und man fragt sich, woher die Angreifer wussten, dass sich Herr X oder Frau Y genau an jenem Tag zu jener Zeit an jenem Ort aufhalten würde.

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Quellen: PublicDomain/freiewelt.net am 15.02.2024

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2 comments on “DDR-Bürgerrechtler erinnern Aufmärsche »gegen Rechts« an SED-Aufmärsche – Faeser will »Verhöhnung des Staates« unter Strafe stellen

  1. STASI Nanny Fieser versucht Elena Ceaușescu zu übetrumpfen…
    Verhöhnen kann man diese Soziopathen doch überhaupt nicht, machen die doch täglich selber!

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